Was ist eine Kündigung des Mietverhältnisses?
Um ein unbefristetes Mietverhältnis aufzuheben steht dem Mieter primär die ordentlich Kündigung offen. Diese sollte bestenfalls schriftlich und unter Fristeinhaltung beim Vermieter eintreffen.
Um ein unbefristetes Mietverhältnis aufzuheben steht dem Mieter primär die ordentlich Kündigung offen. Diese sollte bestenfalls schriftlich und unter Fristeinhaltung beim Vermieter eintreffen.