Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages – was ist zu beachten?
Posted by Michele Blasucci on
Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Liegt kein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zu zahlen. Die wichtigen Gründe sind nicht im Gesetz geregelt, sondern wurden von der Rechtsprechung entwickelt.
Eine fristlose Kündigung ist jederzeit möglich
Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jederzeit aus einem wichtigen Grund fristlos aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Art. 337 OR). Ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht, entscheidet der Richter im Einzelfall. Die Rechtsprechung hat jedoch einige allgmeine Grundsätze entwickelt.
Wichtige Gründe in der Rechtsprechung
Schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitnehmers rechtfertigen eine fristlose Kündigung auch ohne vorgängige Abmahnung. Das ist der Fall bei:
- Vergehen oder Verbrechen wie z.B. Diebstahl, Spionage oder Veruntreuung
- Falsche Angaben bei der Bewerbung wie z.B. gefälschte Zeugnisse
- Pflichtverletzungen wie z.B. wiederholte Arbeitsverweigerung
- Treuepflichtverletzungen wie z.B. Drohungen oder wiederholte Beschimpfungen
Bei weniger schwerwiegenden Verfehlungen muss der Arbeitnehmer im Vorfeld gemahnt werden.
Der Arbeitgeber muss bei einer schwerwiegenden Verfehlung sofort reagieren und die fristlose Kündigung innerhalb von 1-3 Arbeitstagen aussprechen, ansonsten verwirkt sein Recht. Bei einem nicht bestätigten Verdacht,z.B. auf Diebstahl am Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber zuerst Untersuchungen anstellen lassen.
Konsequenzen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung
Eine gerechtfertigte fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis auf der Stelle und der Arbeitnehmer hat keine weiteren Lohnansprüche mehr (Art. 337b OR).
Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis ebenfalls auf der Stelle. Der Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf den Lohn, den er während der ordentlichen Kündigungsfrist verdient hätte. Zusätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Die Höhe dieses Schadenersatzes wird frei durch den Richter festgelegt.
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