Arbeitsvertrag: Pflichten des Arbeitnehmers und der Arbeitgeberin
Posted by Michele Blasucci on
Die Pflichten des Arbeitnehmers und der Arbeitgeberin im Rahmen eines Arbeitsvertrages werden im nachfolgenden Blogbeitrag erläutert.
Pflichten des Arbeitnehmers
Die Pflichten des Arbeitnehmers können in drei Kategorien eingeteilt werden. Es sind dies die generelle Arbeitspflicht, die Treue- und Sorgfaltspflicht sowie individuelle Vertragspflichten.
Zur generellen Arbeitspflicht gehören die Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung, die Pflicht zur Leistung von Überstunden bzw. Überzeit sowie die Pflicht zur Befolgung von Weisungen. Bestandteil der Treue- und Sorgfaltspflicht sind die Pflicht zur sorgfältigen Arbeit, die Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitgeberin sowie die Rechenschafts- und Herausgabepflicht. Individuelle Vertragspflichten können unterschiedlicher Natur sein. Mögliche Pflichten sind beispielsweise die Pflicht zur Meldung von Nebentätigkeiten, die Pflicht zur Abtretung von Erfindungen oder die Pflicht zur Weiterbildung.
Pflichten der Arbeitgeberin
Die Pflichten der Arbeitgeberin gliedern sich in die Lohnzahlungs- sowie die Fürsorgepflicht. Zur Fürsorgepflicht gehören der Schutz der Persönlichkeit, der Schutz des Vermögens sowie die Förderung des wirtschaftlichen Fortkommens.
Die Lohnzahlungspflicht ist die Hauptpflicht der Arbeitgeberin. Der Lohn kann aus einem Geld- oder Naturallohn bestehen. Dieser kann fix oder variabel sein. Dazu kommen Lohnzulagen sowie Gratifikationen. Zu beachten gilt es, dass beim Naturallohn das Truck-Verbot gilt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht zum Bezug von bestimmten Waren aus dem Firmenladen verpflichtet werden darf, sofern dies ein Lohnbestandteil darstellen würde. Die freiwillige Möglichkeit zum Einkauf im Firmenladen mit Mitarbeiterrabatt ist dagegen zulässig.
Art. 324 regelt die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin bei Verhinderung des Arbeitnehmers.
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